Vertragspartner
Partner dieses Vertrages sind der Kunde, nachfolgend Besteller genannt und H&M Küchen, nachfolgend Lieferer genannt. Die Leistungen des Lieferers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Vergütung und Fälligkeit
Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung. Mit Überschreiten der
Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 5% per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach BGB zu bezahlen. Ist der Besteller kein Verbraucher, beträgt der
Zinssatz 8% per annum über dem Basiszinssatz. Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Lieferer anerkannt
sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückhaltungsrecht zu.
Lieferzeit
Die Lieferzeit ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen. Teillieferungen sind zulässig. Der Lieferer hat die Arbeiten nach bestem Wissen auszuführen.
Mängelbeseitigung
Der Besteller hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Lieferer ist Gelegenheit zu Nachbesserung zu geben. Beseitigt der Lieferer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer
angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Besteller auf Kosten des Lieferers die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der
Vergütung verlangen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Lieferer. Bei den Garantie und Gewährleistungsbedingungen verweisen wir auf die Regelungen des
Herstellers.
Haftung
Die Haftung des Lieferers auf Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgrund besteht nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Besteller kein Verbraucher, behält sich der Lieferer das Eigentum
an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei
Pfändungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Lieferer
berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der
Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferers. Zur Anwendung kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.